Unser Team setzt sich zusammen aus:
• Patentanwalt Dr. Urs N. Straube,
• Patentassessor Dr. Enno C. Apley und
• David Collins.
Dr. Straube ist vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundessortenamt, dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante (Spanien), der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf (Schweiz), dem Bundespatentgericht, dem Europäischen Patentamt, dem Einheitlichen Patentgericht (EPG), sowie in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vertretungsberechtigt. An Landgerichten und Oberlandesgerichten sind sie in Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenstreitsachen in beratender Funktion zugelassen.
Patentassessor Dr. Enno C. Apley war bis Ende 2023 als Partner von Patentanwalt Dr. Urs Straube in der Kanzlei Apley & Straube Partnerschaft Patentanwälte tätig und ist jetzt im Ruhestand. Insbesondere bei Altfällen unterstützt er noch gelegentlich Patentanwalt Dr. Urs Straube.
Patentanwalt Dr. Straube lebte mehrere Jahre lang im englischen Sprachraum, ist auch kanadischer Staatsbürger und weist als solcher eine hohe Kompetenz der englischen Sprache auf. Bei der Ausarbeitung englischsprachiger Texte lässt er sich dennoch von dem englischen Juristen David unterstützen.