MARKEN

Kennzeichenrechte umfassen Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben. Marken dienen der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens. Als Marken geschützt werden können Zeichen, insbesondere Wörter und Namen, Abbildungen, Hörzeichen und auch dreidimensionale Gestaltungen wie die Verpackung, Form und Aufmachung einer Ware einschließlich Farbe. Der Schutz als Marke entsteht durch Eintragung oder Verkehrsgeltung. Damit eine Marke von Amts wegen eingetragen wird, muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen, d.h. es dürfen keine absoluten Schutzhindernisse vorhanden sein. Inhaber älterer Marken können außerdem gegen die Marke wegen Verwechslungsgefahr (siehe Informationsbroschüre 2/14 ) vorgehen (relative Schutzhindernisse). Die maximale Schutzdauer der Marke ist unbegrenzt. Bei der Anmeldung der Marke müssen die Waren und Dienstleistungen angegeben werden, für die Markenschutz entstehen soll. Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen kann während des Eintragungsverfahrens lediglich eingeschränkt werden und muss daher mit Sorgfalt erstellt werden. Eine kurze Einführung in das Kennzeichenrecht und insbesondere eine Erklärung der Zweckmäßigkeit von Markenanmeldungen werden in der Informationsbroschüre 2/10 gegeben. Für international tätige Unternehmen kann grundsätzlich ein internationaler Markenschutz empfehlenswert sein. Erläuterungen zum internationalen Markenschutz werden in der Informationsbroschüre 1/13 gemacht.