ARBEITNEHMERERFINDERRECHT

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen ist ein dem Arbeitsrecht zuzuordnendes Schutzgesetz zugunsten des in abhängiger Stellung tätigen Erfinders und erfasst sämtliche technische Erfindungen von Arbeitnehmern im privaten und öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten, die während des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses entstanden sind. Für Erfindungen von Arbeitnehmern gelten besondere, gesetzliche Bestimmungen insbesondere hinsichtlich der Meldung, Inanspruchnahme und Vergütungsregelung. Diese Bestimmungen hinsichtlich der Meldung und Inanspruchnahme sind sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber bereits vor Anmeldung zu beachten. Hierzu haben wir die Informationsbroschüre GR1/09 „Das reformierte Verfahren der Meldung und Inanspruchnahme von Arbeitnehmererfindungen“ verfasst, die gratis von unserer Homepage heruntergeladen werden kann. Eine Vergütungsregelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist in der Regel spätestens im Zusammenhang mit der Benutzungsaufnahme der Erfindung zu treffen. Hierzu haben wir die Informationsbroschüre GR1/14 „Vergütung für Arbeitnehmererfindungen“ verfasst, die ebenfalls gratis von unserer Homepage heruntergeladen werden kann.

Wir vertreten und beraten Mandanten in Angelegenheiten des Arbeitnehmererfinderrechts. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie zu einem konkreten Problem in diesem Bereich beraten werden wollen.