PATENTE

Dem Patentschutz sind generell Erfindungen zugänglich, welche Technizität aufweisen (siehe Informationsbroschüre 1/12), wobei gewisse Erfindungen wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten oder öffentliche Ordnung besonders in den sensiblen Bereichen der Biotechnologie und Medizin vom Patentschutz ausgeschlossen sein können. Insbesondere Software lässt sich wegen fehlender Technizität in Deutschland nur unter bestimmten Umständen schützen. Bei Erfüllung bestimmter Formalitäten und Anforderungen bezüglich absoluter Neuheit und Erfindungshöhe (siehe Informationsbroschüre 1/10), gewährt das Patent dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger ein subjektives Recht an seiner Erfindung und ermöglicht ihm die ausschließliche gewerbliche Verwertung seiner Erfindung auf begrenzte Zeit (maximale Schutzdauer: 20 Jahre). Der Schutzumfang von Patenten wird durch die Ansprüche bestimmt (siehe Informationsbroschüre 3/12). Eine Beantwortung der Frage, ob Neuheit und Erfindungshöhe vorliegen, erfordert eine gründliche Recherche, die so aufwendig sein kann, dass es oftmals empfehlenswert ist, auf diese vor Patentanmeldung zu verzichten und den Ausgang des amtlichen Prüfungsverfahrens abzuwarten (siehe Informationsbroschüre 2/11). Das absolute Neuheitserfordernis bedeutet, dass selbst der Erfinder den Anmeldegegenstand vor dem Anmeldetag ohne Geheimhaltungsvereinbarung nicht Dritten mitteilen darf, wenn er Patentschutz erlangen will. Für Erfindungen von Arbeitnehmern gelten besondere, gesetzliche Bestimmungen insbesondere hinsichtlich der Meldung, Inanspruchnahme und Vergütungsregelung. Diese Bestimmungen hinsichtlich der Meldung und Inanspruchnahme sind sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber bereits vor Anmeldung zu beachten (siehe Informationsbroschüre 1/09). Eine Vergütungsregelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist in der Regel spätestens im Zusammenhang mit der Benutzungsaufnahme der Erfindung zu treffen (siehe Informationsbroschüre 1/14). Für Patentanmeldungen gibt es für Unternehmen eine staatliche Förderung (siehe In unseren passwortgeschützten Informationen für Anmelder). Die Antragsstellung und auch Gewährung der Förderung muss vor der Anmeldung erfolgen. Es ist daher erforderlich, den Antrag frühzeitig zu stellen. Erfindungen können international zunächst vorläufig durch internationale Patentanmeldungen geschützt werden (siehe Informationsbroschüre 2/12). Die internationale Patentanmeldung kann später in einzelnen Ländern nationalisiert werden. Viele gesetzliche Regelungen für Patente lassen sich analog auf Gebrauchsmuster übertragen, die auch als „kleine Patente“ bezeichnet werden. Dem Patentrecht verwandt ist das Sortenschutzrecht für neue Pflanzensorten und das Topographieschutzrecht für dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen.